Dieses DATAC Büro arbeitet nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (§ 6 Ziff. 3 u. 4) für den gewerblichen Buchhalter. Der Leistungsumfang umfasst das Aufbereiten des Buchungsgutes, das Kontieren und Erfassen der lfd. Geschäftsvorfälle auf eigenen EDV-Anlagen und das Erstellen der monatlichen Listen und Auswertungen sowie Zusatzarbeiten im Bereich der Unternehmensberatung, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung.
* immer wenn auf dieser Website „Buchführungsbüro“ oder „Leistungen“ steht, bezieht sich das auf die Vorschriften des § 6 Ziff. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes